Nach einem ausführlichen Anamnesegespräch wird u.a. unter Einsatz von computergestützter Diagnostik ein psychologischer Befund mit Diagnose erstellt. Weiters biete ich die Erstellung von Gutachten an z.B. Waffenpsychologische Gutachten.

Gemäß dem geltenden Waffengesetz (1997) benötigen BewerberInnen für eine Waffenbesitzkarte (Erwerb und Besitz einer Waffe) oder einen Waffenpass (Erwerb, Besitz und Führen einer Waffe) ein waffenpsychologisches Gutachten, welches sie der Behörde vorlegen müssen.

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